{"id":15235,"date":"2021-09-06T14:00:07","date_gmt":"2021-09-06T12:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/?p=15235"},"modified":"2021-09-07T10:27:53","modified_gmt":"2021-09-07T08:27:53","slug":"komplexitaten-und-parforce-ritte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/komplexitaten-und-parforce-ritte\/","title":{"rendered":"Komplexit\u00e4ten und Parforce-Ritte"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Buch &#8220;Die konkrete Utopie der Menschenrechte&#8221; wollte ich kein fertiges Konzept vorlegen, sondern einen Beitrag in einem offenen Diskussionsprozess. Diese Einladung zur Debatte scheint &#8211; auch dank des V\u00f6lkerrechtsblogs &#8211; aufgegangen -, wobei wir alle k\u00fcnftig \u00fcber die Menschenrechts- und juristische Community hinaus mehr mit K\u00fcnstler*innen, Feminist*innen, de-kolonialen Kritiker*innen und Klimasch\u00fctzer*innen ins Gespr\u00e4ch kommen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Auch als Menschenrechtspraktiker*innen bed\u00fcrfen wir der kritischen Begleitung: Janne Mende <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/die-komplexitat-der-menschenrechte\/\">zitiert<\/a> zurecht als meinen programmatischen Anspruch, \u201edie komplexeren Zusammenh\u00e4nge sowie systemische und strukturelle Ursachen von Menschenrechtsverletzungen adressieren zu wollen\u201c. Dies jedoch ist weder von mir noch von unserer Organisation, dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), alleine zu leisten. Im Gegenteil: Der Spagat zwischen notwendiger Komplexit\u00e4tsreduktion und ausziselierter juristischer Argumentation f\u00e4llt schwer.<\/p>\n<p>Mitunter gebietet es die Logik des juristischen Verfahrens, gerade nicht unsere \u00fcber den Einzelfall hinausgehenden Motive offen auszusprechen, da Gerichte daran oft Ansto\u00df nehmen, zumal bei explizit politischen Verfahrenszielen. Aber auch der gemeinn\u00fctzigen Menschenrechtsorganisationen inh\u00e4rente Druck, Ressourcen wie finanzielle F\u00f6rderung und \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, ger\u00e4t oft genug in Konflikt mit den Anspr\u00fcchen, die juristische Arbeit in einen gr\u00f6\u00dferen Kontext einzubetten, interdisziplin\u00e4r zu agieren und an theoretische Diskurse anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Umso wichtiger sind dieses und andere Symposien und die st\u00e4ndige kritische Reflexion von F\u00e4llen, die wir und andere Netzwerke einreichen. Juristische Mittel zur Durchsetzung von Menschenrechten zu nutzen kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam die politische und die juristische Situation immer wieder analysieren und schnell auf ver\u00e4nderte Konditionen reagieren. Denn, was gestern als wirksames juristisches Instrument zur Verfolgung eines bestimmten Ziels erschien, muss heute mitnichten richtig sein.<\/p>\n<p>Spannend war f\u00fcr mich Mendes Unterscheidung zwischen additiver und reflexiver Komplexit\u00e4t. Denn der von Mende so titulierte Parforce-Ritt durch Themen und historische Zeitr\u00e4ume in meinem Buch und in unserer sonstigen Arbeit ist ein st\u00e4ndiger Balanceakt, auch weil sich die diversen Diskurse um Menschenrechte durch ein hohes Ma\u00df an Ungleichzeitigkeit auszeichnen.<\/p>\n<p>Das eine tun, ohne das andere zu lassen: Den einen muss noch erl\u00e4utert werden, warum sich syrische Folterer vor dem Oberlandesgericht Koblenz zu verantworten haben, also dass das Prinzip der universellen Jurisdiktion die juristische Aufarbeitung bestimmter extraterritorialer Sachverhalte erlaubt. Andere erkennen in der Linie der N\u00fcrnberger Prozesse und des Pinochet-Falls sowie des IStGH die Justiziabilit\u00e4t der politischen und b\u00fcrgerlichen Menschenrechte an, sind aber weitgehend in einem machtunkritischen Diskurs verhaftet und reproduzieren koloniale Denk- und Handlungsmuster wie das von Makau Mutua aufgezeigte Saviour-Syndrom. Die Durchsetzbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte sind im juristischen Diskurs \u2013 immer noch nicht &#8211; akzeptiert; die erfolgreichen Bem\u00fchungen s\u00fcdafrikanischer und indischer Menschenrechtsbewegungen nicht nur individuelle, sondern kollektive Rechte durchzusetzen, in Deutschland weitestgehend unbekannt.<\/p>\n<p>Das alles in die Gesellschaft hinein zu \u00fcbersetzen, wie es Mende zurecht als Herausforderung formuliert, st\u00f6\u00dft immer wieder auf Unbill der juristischen Expert*innen, die ein derartiges Anliegen zu undifferenziert und zu ungenau finden. Juristische Laien beklagen wiederum, dass zu wenig erkl\u00e4rt wird und von den Universit\u00e4ten kommt oft der Vorwurf der Unterkomplexit\u00e4t.<\/p>\n<p>Maurice Stierl hat meine Schwierigkeiten, w\u00e4hrend der aktuellen multiplen Krise, ein angemessen optimistisches Buch zu schreiben<a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/the-borders-of-human-rights-and-the-need-for-utopian-blueprints-today\/\"> auf den Punkt gebracht<\/a>. Er verweist zudem auf das Konzept von &#8220;Subaltern Cosmopolitan Legality&#8221; von Boaventura de Sousa Santos und C\u00e9sar Rodr\u00edguez-Garavito. Beides w\u00fcrde eine weitergehende Diskussion verdienen, zumal beide Autoren durchaus in der praktischen Menschenrechtsarbeit aktiv sind und es daher besonders spannend zu erfahren w\u00e4re, wie sie Theorie und Praxis in Einklang zu bringen versuchen.<\/p>\n<p>Und dann spricht Stierl die wichtige Frage der Rolle des Rechts im \u201estruggle field of migration and borders in the mediterranean context\u201c, f\u00fcr die er wichtige Leitlinien benennt, wenn n\u00e4mlich das Recht, Foucault folgend, als \u201eneither the thruth of power nor its\u2018 alibi\u201c, sondern als \u201einstrument of power, which is at once complex and partial\u201c bezeichnet wird. Auch wieder so eine Frage, die nicht pauschal und situationsunabh\u00e4ngig beantwortet werden kann, hat sich doch gerade in den letzten zehn Jahren europ\u00e4isches Recht auf diesem Feld sowohl als sch\u00fctzend und sp\u00e4ter als politisches Instrument erwiesen.<\/p>\n<p>Raphael Oidtmann <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/the-virtue-of-failure\/\">geht<\/a> dann ebenso wie Magdalena Baran-Szo\u0142tys und Christian Berger auf die Frage des Scheiterns ein, und benennt damit einen der neuralgischen Punkte praktischer Menschenrechtsarbeit. So richtig es ist, die Fixierung auf Sieg oder Niederlage in juristischen Verfahren zur\u00fcckzuweisen, so wenig sollten sich Praktiker*innen der Auseinandersetzung um die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit unserer Arbeit entziehen.<\/p>\n<p>Um dies zu gew\u00e4hrleisten schlage ich vor, zus\u00e4tzlich zu der ein wenig abgegriffenen und nicht immer zutreffenden Kategorie von \u201aStrategic Human Rights Litigation\u2018 die Kategorie \u201arechtliche Intervention\u2018 einzuf\u00fchren (S.13ff., 90ff.). Denn oft sind nicht so sehr die einzelnen Klagen strategisch, sondern eher opportunistisch, wenn smarte Akteure sich bietende Gelegenheiten wie im Pinochet-Fall 1998 und im Fil\u00e1rtiga Case in den USA 1981 nutzen.<\/p>\n<p>Strategisch ist demnach der Einsatz von Ressourcen in vom Mainstream unterbelichteten Feldern. Als Beispiele aus der Arbeit des ECCHR f\u00e4llt mir die 2008 begonnene Arbeit zu Wirtschaft und Menschenrechten ein, ein damals von der Menschenrechtscommunity wenig beachtetes Thema und die Fokussierung auf menschenunw\u00fcrdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten, sp\u00e4ter die Menschenrechtsverletzungen an EU-Au\u00dfengrenzen oder die juristische Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen. In all diesen Feldern war der Zugang der Betroffenen zum Recht bisher in keiner Weise hergestellt. Deswegen zielten die Bem\u00fchungen von uns und anderen darauf ab, unsere Argumente zun\u00e4chst im juristischen Diskurs vorzubringen, um anschlie\u00dfend auch den politischen Diskurs voranzutreiben. Das ist, wie Oidtmann zurecht <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/the-virtue-of-failure\/\">feststellt<\/a>, oft Sisyphosarbeit.<\/p>\n<p>Allerdings haben wir die Hoffnung auf &#8220;unvorstellbare Geschichten&#8221; nicht verloren, also gr\u00f6\u00dfere Spr\u00fcnge in der Rechtsentwicklung, wie eben in den F\u00e4llen von Pinochet und Fil\u00e1rtiga. Bei den von Oidtmann angesprochenen Syrienf\u00e4llen, gemeint ist vor allem der derzeit laufende Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz, ist entgegen der Ansicht des Kommentators das Resultat des Verfahrens von ungemeiner Bedeutung. Denn die Bundesanwaltschaft hat enorme Ressourcen in die Aufarbeitung der syrischen Staatsverbrechen und die Auswertung der Caesar-Fotos investiert und prescht damit europaweit voran. Ein Scheitern dieses Strafverfahrens h\u00e4tte durchaus schwerwiegende Auswirkungen. Genau deswegen m\u00fcssen sich Menschenrechtsakteure immer wieder kritisch mit ihrem Umfeld auseinandersetzen, um genau diese Abw\u00e4gung zu treffen. Wer juristisch riskante oder experimentelle Argumente gegen m\u00e4chtige Akteure ins Feld f\u00fchrt, sollte sich vorher Gedanken \u00fcber die Konsequenzen gemacht haben. Wie aus unserem eigenen Litigation record hervorgeht, scheuen wir nicht vor solchen riskanten F\u00e4llen gegen m\u00e4chtige Akteure zur\u00fcck. Dem geht allerdings immer ein sorgf\u00e4ltiger Abw\u00e4gungsprozess mit ganz unterschiedlichen Stimmen voraus.<\/p>\n<p>Wenn ein Beitrag damit beginnt, dass den Autor*innen das Lesen meines Buch Spa\u00df bereitet hat und dass Menschenrechtsarbeit genauso funktionieren soll, geht mir nat\u00fcrlich das Herz auf. Denn so selbstverst\u00e4ndlich es ist, dass weder das Schreiben \u00fcber noch das Vertiefen von verschiedenen Menschenrechtsproblemen als solches Spa\u00df machen, so sehr geh\u00f6ren zur Menschenrechtsarbeit auch Gef\u00fchle, weil Gef\u00fchle zum Leben geh\u00f6ren und genau darum geht es f\u00fcr mich in dem Buch.<\/p>\n<p>Warum aber habe ich mich der feministischen Kritik des Rechts nicht mehr gewidmet, wie es mir Magdalena Baran-Szoltys und Christian Berger <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/women-rights-human-rights\/\">vorhalten<\/a>? Zwar fordere ich in der Schlussfolgerung ausdr\u00fccklich, Menschenrechtsarbeit auch feministisch zu konzipieren (S. 144, 146) und gehe auf die traditionelle (S. 65ff.) wie die neue Frauenbewegung (S. 66ff.) ein sowie die von letzterer problematisierte \u201eweitreichende Diskriminierung und Abwertung von weiblicher Arbeit auf allen Ebenen der Gesellschaft, also auch f\u00fcr alle Arbeiten von Haus-, Sorge- und Reproduktionsarbeit\u201c.<\/p>\n<p>Aber es stimmt: Ich h\u00e4tte Catharine A. MacKinnons These des \u201eWar on Women\u201c in das Buch aufnehmen sollen, zumal angesichts der Zunahme h\u00e4uslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder in diesen pandemischen Zeiten. Vor allem aber h\u00e4tte ich in der Tat mehr &#8220;Untold Stories&#8221; aus der feministischen Menschenrechtsarbeit und -kritik erz\u00e4hlen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir, und da nehme ich unsere Organisation, das ECCHR, mit in die Pflicht, werden dies hoffentlich in der n\u00e4chsten Zeit nachholen. Dazu planen wir mit Theoretiker*innen und Aktivist*innen zu kooperieren. Etwa mit Ver\u00f3nica Gago aus Argentinien, von <a href=\"https:\/\/www.versobooks.com\/books\/3660-feminist-international\">deren Thesen<\/a> zum feministischen Streik und ihre Ausrichtung gegen h\u00e4usliche und systemische Gewalt in der menschenrechtlichen Szene sowie ihrem Versuch die so unterschiedlichen K\u00e4mpfe miteinander zu verbinden wir viel lernen k\u00f6nnen. Ebenso werden wir mit <a href=\"https:\/\/twitter.com\/aancheita?lang=en\">Alejandra Ancheita<\/a> aus Mexico eine neue Nord-S\u00fcd-Kooperationen entlang entsprechender Fallkonstellationen entwickeln \u2013 nat\u00fcrlich in der Hoffnung auf kritische Kommentierung und Beteiligung des V\u00f6lkerrechtsblogs.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Buch &#8220;Die konkrete Utopie der Menschenrechte&#8221; wollte ich kein fertiges Konzept vorlegen, sondern einen Beitrag in einem offenen Diskussionsprozess. 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