{"id":13021,"date":"2021-03-30T14:00:56","date_gmt":"2021-03-30T12:00:56","guid":{"rendered":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/?p=13021"},"modified":"2021-03-31T09:30:30","modified_gmt":"2021-03-31T07:30:30","slug":"koloniale-einfluesse-auf-die-gruendung-der-genfer-fluechtlingskonvention","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/koloniale-einfluesse-auf-die-gruendung-der-genfer-fluechtlingskonvention\/","title":{"rendered":"Koloniale Einfl\u00fcsse auf die Gr\u00fcndung der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention"},"content":{"rendered":"<p><em>Ob international oder national, Recht existiert nicht einfach, sondern wird stets von politischen Akteur*innen geschaffen. Die Beteiligten haben also die Macht, Standards zu setzen. Genau diese Politisierung des internationalen Fl\u00fcchtlingsrechts ist zentral im Beitrag. Ich hinterfrage, welche Staaten die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention wie diskutierten und wie koloniale Strukturen die Debatten pr\u00e4gten. <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein <a href=\"https:\/\/global.oup.com\/academic\/product\/the-oxford-handbook-of-international-refugee-law-9780198848639?lang=en&amp;cc=be\">betr\u00e4chtlicher<\/a> <a href=\"https:\/\/www.elgaronline.com\/view\/edcoll\/9780857932808\/9780857932808.xml\">Korpus<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/books\/critical-issues-in-international-refugee-law\/B02249619B76DE29425252834DCEB3F9\">an<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/books\/law-of-refugee-status\/2E4AE6854731D8E7184ACD6B0F4FE019\">Forschungsliteratur<\/a> <a href=\"https:\/\/global.oup.com\/academic\/product\/the-refugee-in-international-law-9780198808572?cc=be&amp;lang=en&amp;\">ist<\/a> <a href=\"https:\/\/brill.com\/view\/title\/25035\">zug\u00e4nglich<\/a> <a href=\"https:\/\/global.oup.com\/academic\/product\/international-refugee-law-and-the-protection-of-stateless-persons-9780198796015?cc=be&amp;lang=en&amp;\">zum<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/books\/rights-of-refugees-under-international-law\/1D1B37200D80D23C727BE17711FB14FD\">internationalen<\/a> <a href=\"https:\/\/www.routledge.com\/International-Refugee-Law\/Lambert\/p\/book\/9780754628132\">Fl\u00fcchtlingsrecht<\/a> <a href=\"https:\/\/brill.com\/view\/title\/21413\">und<\/a> <a href=\"https:\/\/rowman.com\/ISBN\/9780739105665\/The-Refugee-Convention-at-Fifty-A-View-from-Forced-Migration-Studies\">der<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/books\/international-refugee-law-and-socioeconomic-rights\/A00F40A5652917B0CE12F5DA0CD98F77\">Genfer<\/a> <a href=\"https:\/\/global.oup.com\/academic\/product\/the-1951-convention-relating-to-the-status-of-refugees-and-its-1967-protocol-9780199542512?cc=be&amp;lang=en&amp;\">Fl\u00fcchtlingskonvention<\/a> <a href=\"https:\/\/www.nomos-shop.de\/nomos\/titel\/genfer-fluechtlingskonvention-id-73947\/\">im<\/a> <a href=\"https:\/\/www.routledge.com\/The-Refugees-Convention-50-Years-on-Globalisation-and-International-Law\/Kneebone\/p\/book\/9781138715257\">Besonderen<\/a>. Viele Studien verweisen darauf, dass die Erfahrungen unzureichender Aufnahme und Schutzma\u00dfnahmen von Fl\u00fcchtlingen in und aus Europa im Zweiten Weltkrieg sowie das wachsende Engagement der internationalen Gemeinschaft nach dem Krieg zur Schaffung der Konvention beigetragen haben. Der Zeitpunkt der Gr\u00fcndung der Konvention verdeutlichen diese Zusammenh\u00e4nge: Die internationale Gemeinschaft \u2013 vertreten in den damals neu gegr\u00fcndeten Vereinten Nationen \u2013 erarbeitete die Konvention kurz nach dem Krieg und Staaten verabschiedeten sie 1951 auf einer Konferenz.<\/p>\n<p>Doch welche Rollen spielten koloniale Strukturen? Anhand der Forschungsdebatten entsteht der Eindruck, dass Kolonialismus, (de)kolonisierte Staaten und dortige Fl\u00fcchtlinge keinen Einfluss auf die Entstehung der Konvention hatten \u2013 stattdessen scheinen die Ereignisse in Europa entscheidend gewesen zu sein. Letztere waren zweifellos pr\u00e4gend, aber ein alleiniger oder prim\u00e4rer Fokus auf Europa spiegelt eine Ausrichtung auf westliche Geschichte, nicht globale Geschichte und erst recht nicht koloniale Geschichte. In diesem Beitrag kn\u00fcpfe ich an einem <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9\">k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Artikel<\/a> an und betrachte die Debatten der Staaten zur Schaffung der Fl\u00fcchtlingskonvention sowie die kolonialen Einfl\u00fcsse dabei.<\/p>\n<p><strong>Ein Sitz am Tisch macht den Unterschied<\/strong><\/p>\n<p>Bereits in ihrer <a href=\"https:\/\/undocs.org\/en\/A\/RES\/8(I)\">8. Resolution<\/a> im Februar 1946 ging die UN-Generalversammlung auf Fl\u00fcchtlinge ein und forderte Handlungen. Dies ebnete den Weg f\u00fcr weitere Diskussionen auch \u00fcber die Konvention.<\/p>\n<p>Wie sah der Weg aus? Nachdem der Generalsekret\u00e4r 1949 eine <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68c2d0.html\">Studie<\/a> \u00fcber nationale Gesetzgebungen und internationale Abkommen vorlegte, befassten sich Mitgliedsstaaten 1950 in mehreren UN-Foren mit dem Konventionsentwurf. Dazu geh\u00f6rt zun\u00e4chst das Ad-hoc-Komitee, das eigens f\u00fcr die Diskussion und Konzeption der Konvention eingesetzt wurde. Das Komitee erstattete Bericht an den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und der wiederum an die Generalversammlung. Schlie\u00dflich fanden Beratungen auf der Konferenz der Bevollm\u00e4chtigten im Juli 1951 statt.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Foren deuten den intensiven Prozess in kurzer Zeit an. Die Foren k\u00f6nnten zudem als Zeichen daf\u00fcr gesehen werden, dass alle Mitgliedsstaaten gleicherma\u00dfen im Prozess involviert waren. Das war aber nicht der Fall \u2013 manche Staaten waren einflussreicher als andere. Dies zeigt sich bereits an der Zusammensetzung der Foren: Nur die Generalversammlung umfasste alle Mitgliedsstaaten (<a href=\"https:\/\/www.un.org\/en\/sections\/member-states\/growth-united-nations-membership-1945-present\/index.html\">60 im Jahr 1950<\/a>), wohingegen das <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9#Fn13\">Ad-hoc-Komitee<\/a> 13 und <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9#Fn20\">ECOSOC<\/a> 18 Mitglieder hatte und 26 Staaten an der <a href=\"https:\/\/www.unhcr.org\/protection\/basic\/3b66c2aa10\/convention-protocol-relating-status-refugees.html\">Konferenz<\/a> teilnahmen, von denen 20 UN-Mitglieder waren und 2 weitere als Beobachter kamen. Wichtig ist, dass 8 Staaten in all diesen UN-Foren involviert waren (Belgien, Brasilien, Kanada, D\u00e4nemark, Frankreich, Vereinigtes K\u00f6nigreich von Gro\u00dfbritannien, USA, Venezuela (Beobachter im ECOSOC)). Durch pure Pr\u00e4senz hatten sie mehr M\u00f6glichkeiten, den Prozess zu beeinflussen als andere.<\/p>\n<p>Ich stimme <a href=\"http:\/\/refugeehistory.org\/blog\/2021\/1\/14\/how-eurocentric-is-the-1951-un-refugee-conventionand-why-does-it-matter\">White<\/a> zu, dass es wichtig ist zu untersuchen, warum Staaten, vor allem jene au\u00dferhalb Europas, an der Gr\u00fcndungskonferenz teilgenommen haben. Dar\u00fcber hinaus halte ich es f\u00fcr entscheidend zu untersuchen, wer am gesamten Prozess <em>nicht<\/em> teilgenommen hat und warum. Bez\u00fcglich der UN-Debatten ist die Frage leicht zu beantworten: Nicht-Mitgliedstaaten der UN konnten nicht teilhaben und das gilt insbesondere f\u00fcr diejenigen, die nicht einmal Mitglied werden konnten: Kolonisierte. Alle kolonialen und imperialen M\u00e4chte waren jedoch Mitglieder.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die Konferenz gestaltet sich die Beantwortung der Frage schwieriger, da die <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3b00f08a27.html\">Generalversammlung beschlossen hatte<\/a>, \u201ealle Staaten, sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder\u201c einzuladen. Doch was bedeutete \u201ealle Staaten\u201c im Jahr 1950? Es galt f\u00fcr souver\u00e4ne Staaten, und die Liste der (nicht) eingeladenen und (nicht) teilnehmenden Staaten ist aufschlussreich. Abgesehen von Kambodscha und Laos, die noch unter Fremdherrschaft standen, aber Prozesse zur Unabh\u00e4ngigkeit begonnen hatten, wurde kein weiterer noch kolonisierter Staat zur Konferenz eingeladen. Sie wurden also strukturell ausgeschlossen und lediglich von Kolonisatoren vertreten \u2013 ein Punkt, den der <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cdf14.html\">Delegierte Pakistans<\/a> in fr\u00fcheren <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/816755?ln=en\">Debatten zur Menschenrechtserkl\u00e4rung<\/a> stark kritisierte. Er schlug vor, Vertreter*innen \u201ewenn auch nur in beratender Funktion\u201c teilnehmen zu lassen. Dies geschah aber nicht. Die Liste der Konferenzteilnehmenden zeigt nicht nur eine geringe Zahl von Staaten, sondern auch <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9\">diverse koloniale Verflechtungen unter ihnen<\/a>: f\u00fcnf waren ehemalige und 7 aktuelle Kolonialm\u00e4chte, zehn dekolonisierte Staaten von denen drei weitrechende Macht erlangt hatten, und vier waren ohne direkte koloniale Vergangenheit.<\/p>\n<p>Warum k\u00fcrzlich dekolonisierte Staaten wie Indien und Pakistan, die deutliche Standpunkte in UN-Debatten ge\u00e4u\u00dfert hatten, der Konferenz nicht bewohnten, ist schwer abschlie\u00dfend zu sagen. Pakistan reichte <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cdb30.html\">vor der Konferenz einen Kommentar<\/a> ein, was auf anf\u00e4ngliches Interesse schlie\u00dfen l\u00e4sst. Diverse \u00c4u\u00dferungen in Debatten deuten indes darauf hin, dass beide Delegationen den Fokus auf Europa \u00e4u\u00dferst kritisch sahen, was zu Frustration, \u201e<a href=\"https:\/\/refuge.journals.yorku.ca\/index.php\/refuge\/article\/view\/21228\">Desillusionierung<\/a>\u201c und zunehmender Distanzierung von Debatten f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Folglich belegen bereits die globalen Zusammenh\u00e4nge und die grunds\u00e4tzlichen M\u00f6glichkeiten, einen Sitz am Tisch zu haben, die Bedeutung kolonialer Strukturen. W\u00e4hrend einige Staaten ihre Positionen und Interessen vertreten konnten, manche sogar in diversen Foren, waren \u201aAndere\u2018 ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass \u201adie Anderen\u2018 weniger oder gar irrelevant im Prozess waren. Vielmehr verdeutlicht es ihre strukturelle Marginalisierung und Stummschaltung.<\/p>\n<p><strong>Fokussierung auf einige (nicht \u201aandere\u2018) Fl\u00fcchtlinge bei der Schaffung der Fl\u00fcchtlingskonvention <\/strong><\/p>\n<p>Marginalisierungen waren auch in Debatten zwischen Staaten dar\u00fcber erkennbar, f\u00fcr wen die Konvention gelten sollte: die Fl\u00fcchtlinge. Die Diskussionen \u00fcber die Fl\u00fcchtlingsdefinition waren angespannt und bezogen sich wiederkehrend auf Fl\u00fcchtlinge in und aus Europa, aber auch auf jene weltweit. Dies ist wichtig zu ber\u00fccksichtigen, da es beweist, dass die europ\u00e4ische Ausrichtung der Konvention nicht von allen mitwirkenden Staaten geteilt oder bef\u00fcrwortet wurde, sondern h\u00f6chst umstritten war und sogar von vielen deutlich abgelehnt wurde.<\/p>\n<p>Wie kam dies zum Ausdruck? Nachdem das Ad-hoc-Komitee <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/40aa15374.html\">den ersten Bericht im Februar 1950<\/a> mit einer stark auf Europa konzentrierten Fl\u00fcchtlingsdefinition vorgelegt hatte, setzte sich ECOSOC damit auseinander. Einige <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/752161\">ECOSOC-Mitglieder<\/a> wie Chile, Mexiko und Pakistan argumentierten gegen den Fokus, w\u00e4hrend andere wie die USA und Frankreich ihn unterst\u00fctzten. Der <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/821153?ln=en\">Delegierte Pakistans<\/a> betonte sp\u00e4ter, dass er \u201edie Definition nicht akzeptieren konnte\u201c, da sie \u201enur europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlinge umfasste und Fl\u00fcchtlinge aus anderen Teilen der Welt v\u00f6llig ignorierte.\u201c <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/821115?ln=en\">ECOSOC beschloss<\/a> schlie\u00dflich, das Ad-hoc-Komitee erneut einzuberufen, um die Fl\u00fcchtlingsdefinition zu \u00fcberarbeiten. Aufgrund der begrenzten Zeit sollte es direkt an die Generalversammlung Bericht erstatten.<\/p>\n<p>Trotz \u00dcberarbeitungen hielt das Ad-hoc-Komitee auch im <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68c248.html\">zweiten Bericht vom August 1950<\/a> an der europ\u00e4ischen Ausrichtung der Definition fest. Dies l\u00f6ste kontroverse Debatten in der Generalversammlung aus. W\u00e4hrend sich die ehemalige Sowjetunion und ihre Verb\u00fcndeten weiterhin gegen die Konvention aussprachen, unterst\u00fctzen <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/819342?ln=en\">Frankreich, die USA, Venezuela<\/a> und andere auch hier den Fokus auf Fl\u00fcchtlinge in und aus Europa. Der Delegierte der Niederlande betonte stattdessen die Menschenw\u00fcrde und die Menschenrechte von allen Fl\u00fcchtlingen und entgegnete, dass \u201edas Fl\u00fcchtlingsproblem nicht kurz vor einer endg\u00fcltigen L\u00f6sung stehe, vor allem dann nicht, wenn Verantwortung als weltweit, wie es sein sollte, und nicht willk\u00fcrlich auf Europa beschr\u00e4nkt, akzeptiert w\u00fcrde.\u201c<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/819346?ln=en\">Delegierte Indiens<\/a> widersprach auch vehement der europ\u00e4ischen Einseitigkeit, betonte die Bedarfe von Fl\u00fcchtlingen in Indien und kritisierte: \u201eDie Vereinten Nationen sollten versuchen, nicht nur besonderen Teilen der Weltbev\u00f6lkerung zu helfen, sondern allen notleidenden Menschen \u00fcberall. Leid kenne keine rassischen oder politischen Grenzen; es sei f\u00fcr alle gleich.\u201c Sie hob hervor, dass das Problem nur gel\u00f6st werden k\u00f6nne, wenn die Regierungen \u201ehumanit\u00e4re Gef\u00fchle\u201c nicht nur ausdr\u00fcckten, sondern auch verfolgten und wenn \u201edie Vereinten Nationen die gleiche Sorge f\u00fcr alle Menschen h\u00e4tten, unabh\u00e4ngig von Rasse.\u201c<\/p>\n<p>Solche Argumente verdeutlichen die Irritationen, die durch die europ\u00e4ische Schwerpunktsetzung aufkamen. Die intensiven Debatten in der Generalversammlung zeigten Wirkung: Sie nahm die Fl\u00fcchtlingsdefinition ohne Bezug zu Europa in <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3b00f08a27.html\">Resolution 429(V)<\/a> mit <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/737975?ln=en\">41 Stimmen zu 5 Ablehnungen und 10 Enthaltungen<\/a> an.<\/p>\n<p>Trotz dieser Mehrheitsentscheidung adressierten die Teilnehmenden der Konferenz das Thema wieder. Dies lag nicht vorrangig an den Nicht-Mitgliedsstaaten, die UN-internen Debatten nicht beiwohnen konnten, sondern wurde generell von einigen UN-Mitgliedern forciert, insbesondere m\u00e4chtigen Staaten wie den USA und Frankreich. Von den 26 stimmberechtigten Staaten auf der Konferenz sprachen sich 13 f\u00fcr eine universelle Definition aus, 10 f\u00fcr eine auf Europa limitierte und 3 \u00e4u\u00dferten keine eindeutige Tendenz.<\/p>\n<p>Zu den Unterst\u00fctzenden einer limitierten Fl\u00fcchtlingsdefinition geh\u00f6rten u.a. Frankreich, Italien, die USA, Australien, Venezuela und Kolumbien. Sie verfolgten unterschiedliche politische Interessen und wollten Fl\u00fcchtlinge in Europa privilegieren. Einige fanden es unpraktisch oder \u201e<a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cda4.html\">unrealistisch<\/a>\u201c (vgl. auch <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cda4.html\">hier<\/a>), eine Konvention f\u00fcr alle Fl\u00fcchtlinge weltweit zu erlassen. <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cda4.html\">Frankreich und Italien<\/a> betonten ferner, dass nur europ\u00e4ische Staaten bereit waren, die Konvention zu unterzeichnen, und warnten vor den \u201eProblemen\u201c, die auf westliche Staaten zuk\u00e4men, wenn Fl\u00fcchtlinge aus Indien, dem Nahen Osten oder anderen Regionen zuk\u00fcnftig Zuflucht suchen w\u00fcrden. Bedeutend ist, dass die Staaten nur h\u00f6chst selten \u00fcber die anhaltend schwierigen Verh\u00e4ltnisse vieler Fl\u00fcchtlinge in Europa sprachen, um diesen regionalen Fokus zu legitimierten; stattdessen spiegelten die Delegationen vor allem die Interessen der Staaten.<\/p>\n<p>Staaten wie \u00c4gypten, Irak, Belgien, Kanada, die Niederlande und D\u00e4nemark widersetzten sich und unterst\u00fctzten die universelle Definition. Sie betonten in \u00e4hnlicher Weise die gleichen Bedarfe und humanit\u00e4re Relevanz von Fl\u00fcchtlingen weltweit. Der <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cde4.html\">Delegierte Iraks<\/a> sagte etwa, er sei \u201esowohl \u00fcberrascht als auch besch\u00e4mt\u201c von den Argumente einiger Delegationen, da er dachte, \u201edie Konvention solle f\u00fcr alle Fl\u00fcchtlinge ohne Unterschied gelten.\u201c Der <a href=\"https:\/\/www.refworld.org\/docid\/3ae68cda4.html\">Delegierte \u00c4gyptens<\/a> betonte: \u201eBestimmten Kategorien von Fl\u00fcchtlingen die Vorteile der Konvention vorzuenthalten, hie\u00dfe, eine Klasse von Menschen zu schaffen, die \u00fcberhaupt keinen Schutz genie\u00dfen w\u00fcrde.\u201c Das Vereinigte K\u00f6nigreich unterst\u00fctzte auch die universelle Definition, \u00e4u\u00dferte indes wirtschaftliche Interessen.<\/p>\n<p>Diese kontroversen Debatten belegen, dass alle teilnehmenden Staaten von Fl\u00fcchtlingen weltweit wussten, aber einige Staaten trotzdem am Fokus auf Europa festhielten. Dies erinnert an die postkoloniale Gegen\u00fcberstellung \u201ethe West and the Rest\u201c \u2013 bzw. vielmehr \u201eder Westen\u201c \u00fcber \u201edem Rest\u201c. Als strategischer Schachzug bem\u00fchten sich manche Staaten also um die Besserstellung von europ\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingen, wodurch sie gleichwohl \u201aandere\u2018 Fl\u00fcchtlinge und Regionen bewusst marginalisierten und ignoriert. Damit machten die Staaten die \u201aanderen\u2018 Fl\u00fcchtlinge weniger oder sogar irrelevant f\u00fcr die Schaffung der Konvention und folglich des internationalen Fl\u00fcchtlingsrechts.<\/p>\n<p>Die Konferenzteilnehmenden stimmten letztlich f\u00fcr eine Fl\u00fcchtlingsdefinition, die zwischen Ereignissen unterscheidet, die <a href=\"https:\/\/www.unhcr.org\/protection\/basic\/3b66c2aa10\/convention-protocol-relating-status-refugees.html\">\u201ein Europa\u201c und \u201ein Europa oder anderswo\u201c jeweils vor dem 1. Januar 1951<\/a> eingetreten waren. W\u00e4hrend einige Forschende diese Option m\u00f6glicherweise als Kompromiss verstehen, sehe ich sie als Zeichen, dass m\u00e4chtige Staaten ihre Interessen erfolgreich verteidigten. Die Formulierung reflektiert die strukturelle und strategische Unterordnung von Fl\u00fcchtlingen in Regionen au\u00dferhalb Europas und positioniert \u201e<a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9\">(West-)Europa als Zentrum der Welt, w\u00e4hrend der \u201aRest\u2018 nur \u201aanderswo\u2018 ist<\/a>.\u201c<\/p>\n<p><strong>Damals\u2026 und heute?<\/strong><\/p>\n<p>Die politischen Debatten zur Gr\u00fcndung der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention verdeutlichen, wie wichtig es ist, die globalen Machtgef\u00e4lle \u2013 \u00fcber westliche Spannungen hinaus \u2013 (erneut) zu betrachten. Die Debatten belegen, dass der Fokus auf europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlinge in der Konvention nicht \u201eeinfach so\u201c durch die damaligen Bedingungen aufkam, sondern h\u00f6chst umstritten war. Einigen m\u00e4chtigen Delegationen gelang es trotz starker Gegenpositionen, den Fokus in die Konvention einzuschreiben; sie privilegierten damit absichtlich einige \u2013 und vernachl\u00e4ssigten \u201aAndere\u2018. Im <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1057\/s41268-020-00205-9\">Artikel<\/a> argumentiere ich, dass die Konferenzdebatten die Gr\u00fcndung der Konvention \u201ekolonial-ignorant\u201c machten \u2013 augenscheinlich nicht, weil Delegierte kein Wissen \u00fcber Flucht und Fl\u00fcchtlinge \u201eanderswo\u201c hatten, sondern gegens\u00e4tzlich, weil sie sie bewusst und strategisch ignorierten und somit irrelevant machten.<\/p>\n<p>Und heute? Meine Forschung konzentriert sich auf die Anf\u00e4nge der Konvention und die Ergebnisse bedeuten nicht dringend, dass die Marginalisierung noch heute gleicherma\u00dfen anh\u00e4lt. <a href=\"https:\/\/www.tandfonline.com\/doi\/abs\/10.1080\/09615768.2005.11427611\">Odhiambo Abuya<\/a> zeichnet indes Zusammenh\u00e4nge zwischen Fluchtbewegungen und Kolonialismus nach und betont: \u201eKolonialismus manifestiert sich in der westlichen Vision des internationalen Fl\u00fcchtlingsrechts, die auf Ideen und Strukturen beruht, die im Interesse westlicher Nationen und gegen Interessen der Entwicklungsl\u00e4nder und Fl\u00fcchtlinge arbeiten.\u201c Zudem untersucht <a href=\"https:\/\/rowman.com\/ISBN\/9781783486168\/Asylum-after-Empire-Colonial-Legacies-in-the-Politics-of-Asylum-Seeking\">Mayblin<\/a> die kolonialen Verstrickungen der Fl\u00fcchtlingspolitik, <a href=\"https:\/\/www.duncker-humblot.de\/en\/buch\/german-yearbook-of-international-law-jahrbuch-fuer-internationales-recht-9783428118533\/?page_id=1\">Nyanduga<\/a> die Einfl\u00fcsse von Kolonialismus auf die 1969 OAU Fl\u00fcchtlingskonvention und <a href=\"https:\/\/brill.com\/view\/journals\/ijgr\/20\/2\/article-p307_8.xml?language=en\">Juss<\/a> postkoloniale Linien im System der Dublin-II-Verordnung. Einige Forschende eruieren dar\u00fcber hinaus lokale Bedingungen, darunter <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/books\/citizen-refugee\/61B6847E8C0DF80B292E4159A54E3E90#fndtn-information\">Sen<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.tandfonline.com\/doi\/abs\/10.2752\/147800409X466272\">Kaur<\/a> \u00fcber Fl\u00fcchtlinge in Indien nach der Teilung, <a href=\"https:\/\/academic.oup.com\/jrs\/article\/25\/3\/326\/1554415\">Peterson<\/a> \u00fcber variierende Behandlungen von Fl\u00fcchtlingsgruppen in China, <a href=\"https:\/\/www.berghahnbooks.com\/title\/LingelbachOn\">Lingelbach<\/a> \u00fcber Fl\u00fcchtlinge des Zweiten Weltkriegs in britischen Kolonialgebieten, <a href=\"https:\/\/www.berghahnjournals.com\/view\/journals\/migration-and-society\/3\/1\/arms030110.xml?ArticleBodyColorStyles=contentSummary-4256\">Brankamp und Daley<\/a> \u00fcber Migrant*innen und Fl\u00fcchtlinge, Kontrollpolitiken und Verbindungen zu Kolonialit\u00e4t in Kenia und Tansania, sowie <a href=\"https:\/\/global.oup.com\/academic\/product\/the-making-of-the-modern-refugee-9780199674169?cc=de&amp;lang=en&amp;\">Gatrell<\/a> \u00fcber die globale Herstellung des Fl\u00fcchtlings. Dennoch bleiben viele Fragen offen. Um vergangene und aktuelle Entwicklungen besser zu verstehen, bedarf es weitere Forschungen \u00fcber die Politisierung des internationalen Fl\u00fcchtlingsrechts und ihre Auswirkungen \u2013 allen voran aus (post)kolonialen Perspektiven.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>*Alle im Text genannten Zitate wurden von der Autorin ins Deutsche \u00fcbersetzt. <\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist auch auf Englisch erschienen und ist Teil der Reihe \u201e<\/em><a href=\"https:\/\/blog.fluchtforschung.net\/tag\/70-jahre-unhcr-und-gfk\/\"><em>70 Jahre UNHCR und Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention: Globale Entwicklungen<\/em><\/a><em>\u201c, die gemeinsam durch den\u00a0<\/em><a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/symposium\/70-years-of-unhcr-and-refugee-convention-global-developments-achievements-and-challenges\/\"><em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em><\/a><em>\u00a0\u00a0und den\u00a0<\/em><a href=\"https:\/\/blog.fluchtforschung.net\/\"><em>FluchtforschungsBlog<\/em><\/a><em>\u00a0herausgegeben wird.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob international oder national, Recht existiert nicht einfach, sondern wird stets von politischen Akteur*innen geschaffen. Die Beteiligten haben also die Macht, Standards zu setzen. Genau diese Politisierung des internationalen Fl\u00fcchtlingsrechts ist zentral im Beitrag. Ich hinterfrage, welche Staaten die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention wie diskutierten und wie koloniale Strukturen die Debatten pr\u00e4gten. &nbsp; Ein betr\u00e4chtlicher Korpus an [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[3925],"article-categories":[3572],"doi":[],"class_list":["post-13021","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-ulrike-krause","article-categories-symposium"],"acf":{"subline":""},"meta_box":{"doi":"10.17176\/20210330-194709-0"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13021","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13021"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13021\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13024,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13021\/revisions\/13024"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13021"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13021"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13021"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=13021"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=13021"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=13021"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}