{"id":12235,"date":"2021-02-16T08:30:07","date_gmt":"2021-02-16T07:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/?p=12235"},"modified":"2021-02-16T17:45:44","modified_gmt":"2021-02-16T16:45:44","slug":"quand-le-vin-est-tire-il-faut-le-boire","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/quand-le-vin-est-tire-il-faut-le-boire\/","title":{"rendered":"Quand le vin est tir\u00e9, il faut le boire"},"content":{"rendered":"<p>Ansonsten drohen Konsequenzen, wie sich jetzt in einem Gerichtsverfahren vor dem <em>Tribunal Administratif de Paris\u00a0<\/em>(Pariser Verwaltungsgericht) zeigte. 2018 haben sich Oxfam, Notre Affaire \u00e0 Tous, Fondation pour la Nature et l\u2019Homme und Greenpeace Frankreich zu dem B\u00fcndnis \u201e<em>L\u2018Affaire du si\u00e8cle\u201c <\/em>(\u201edie Jahrhundertfrage\u201c) zusammengeschlossen und 2019 Klagen vor dem Pariser Verwaltungsgericht gegen die franz\u00f6sische Regierung eingelegt. Eine erste <a href=\"http:\/\/paris.tribunal-administratif.fr\/content\/download\/179360\/1759761\/version\/1\/file\/1904967190496819049721904976.pdf\">Entscheidung<\/a> dazu fiel nun am 3. Februar 2020 \u2013 zugunsten der Kl\u00e4ger*innen.<\/p>\n<p><strong>Was wurde gefordert? <\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger*innen beantragten, den Staat zur Zahlung eines symbolischen Betrags von jeweils 1 \u20ac als Ersatz f\u00fcr den erlittenen immateriellen\/moralischen Schaden sowie f\u00fcr den \u00f6kologischen\/Umweltschaden zu verurteilen. Weiterhin beantragten sie, den Staat dazu aufzufordern, es zu unterlassen, den gesetzten Klimazielen nicht nachzukommen und in Zukunft alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.<\/p>\n<p><strong>Wie argumentierte der Staat?<\/strong><\/p>\n<p>Die franz\u00f6sische Regierung hat die Vorw\u00fcrfe vollumf\u00e4nglich zur\u00fcckgewiesen. Insbesondere argumentierte Frankreich, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem m\u00f6glichen Unterlassen des Staates, die Klimaziele zu erreichen und dem geltend gemachten Schaden gebe, da Frankreich nur f\u00fcr 1 % der weltweiten Treibhausgasemissionen (THGE) verantwortlich sei.<\/p>\n<p><strong>Wie entschied das Gericht?<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die unterschiedlichen Kl\u00e4ger*innen sich auf unterschiedliche Gesetzesgrundlagen beriefen, befasste sich das Gericht haupts\u00e4chlich mit dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus dem franz\u00f6sischen Zivilrecht f\u00fcr \u00f6kologische Sch\u00e4den. Zun\u00e4chst kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine solche Klage vor dem Verwaltungsgericht zul\u00e4ssig sei und auch das Zivilrecht anwendbar sei.<\/p>\n<p><strong>Zum Bestehen eines kausalen \u00f6kologischen Schadens<\/strong><\/p>\n<p>In der Begr\u00fcndetheit f\u00fchrte es zu den \u00f6kologischen Sch\u00e4den aus, dass solche durch die inzwischen bekannten Folgen der globalen Erderw\u00e4rmung, welche insbesondere auch schon in Frankreich zu sp\u00fcren sind, bestehe. Dabei berief sich das Gericht u.a. auf den aktuellen Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und st\u00fctzte die Argumentation damit auf wissenschaftliche Erkenntnisse.<\/p>\n<p>Weiterhin kam es zu dem Ergebnis, dass kein Kausalzusammenhang zwischen m\u00f6glicherweise unzureichenden Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Erh\u00f6hung des Anteils an erneuerbaren Energien und dem \u00f6kologischen Schaden best\u00fcnde, da es sich hier nur um zwei Sektoren der Klimapolitik handele, die keine aktive Teilhabe an der Verursachung des \u00f6kologischen Schadens h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Zu den Zielen zur Reduktion von THGE<\/strong><\/p>\n<p>In Bezug auf die Reduktion von THGE kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Kausalzusammenhang vorliege. Frankreichs internationale Verpflichtung, THGE zu reduzieren st\u00fctzt sich zum einen auf das Klimarahmen\u00fcbereinkommen der Vereinten Nationen (UNFCCC) und das \u00dcbereinkommen von Paris, zum anderen gibt die EU spezifische THGE Reduktionsziele verbindlich vor. Um diesen gerecht zu werden, legte Frankreich eine nationale Obergrenze f\u00fcr THGE fest, aus der sich gleichzeitig die prozentualen Reduktionsziele ergaben. Die nationale Obergrenze und die Reduktionsziele galten zun\u00e4chst von 2015 bis 2018 und werden seitdem in F\u00fcnf-Jahres-Intervallen festgelegt. Im ersten Zeitraum von 2015 bis 2018 \u00fcberschritt Frankreich das Kohlenstoffbudget erheblich und verfehlte das vorgesehene Ziel, die THGE um 1,9 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu reduzieren. Die THGE gingen lediglich um 0,9 % zur\u00fcck \u2013 ein Vers\u00e4umnis des Staates.<\/p>\n<p><strong>Die Verantwortlichkeit des franz\u00f6sischen Staates<\/strong><\/p>\n<p>Weiterhin argumentierte das Gericht, dass die Tatsache, dass die zuk\u00fcnftigen Ziele noch erreicht werden k\u00f6nnten (bis 2030 40 % weniger THGE als 1990 sowie Kohlenstoffneutralit\u00e4t bis 2050) nicht dazu f\u00fchre, dass der Staat nicht f\u00fcr seine Vers\u00e4umnisse der Reduktionsziele der vergangenen Jahre verantwortlich gemacht werden k\u00f6nne. Denn durch die Nichteinhaltung der vorherigen Ziele wurden zus\u00e4tzliche THGE ausgesto\u00dfen, welche sich durch ihre lange Lebensdauer (ca. 100 Jahre) in der Atmosph\u00e4re akkumulieren und dadurch zur Verschlimmerung des \u00f6kologischen Schadens beitragen.<\/p>\n<p>Daraus ergebe sich eine Teilverantwortlichkeit des franz\u00f6sischen Staates f\u00fcr die \u00f6kologischen Sch\u00e4den, die durch die globale Erderw\u00e4rmung entstehen, was im Ergebnis zu einer Haftung des Staates f\u00fchre. Jedoch lehnte das Gericht die Zahlung des symbolischen Schadensersatzes von 1 \u20ac ab, da der Grundsatz der Naturalrestitution vorgehe und die Kl\u00e4ger*innen nicht vorgebracht h\u00e4tten, dass der Staat nicht in der Lage sei, Ausgleichsma\u00dfnahmen vorzunehmen.<\/p>\n<p>In Bezug auf den Antrag, den Staat zu besseren Klimaschutzma\u00dfnahmen zu verpflichten, wurde die franz\u00f6sische Regierung dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Urteils erg\u00e4nzende Untersuchungen vorzunehmen und einen Bericht einzureichen, der erkl\u00e4rt, wie sie plant, die THGE k\u00fcnftig weiter zu reduzieren und welche spezifischen Ma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen, um die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen.<\/p>\n<p><strong>Zum Bestehen eines moralischen Schadens <\/strong><\/p>\n<p>Hinsichtlich des moralischen Schadens kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der franz\u00f6sische Staat durch das schuldhafte Vers\u00e4umnis die Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, die es ihm erm\u00f6glichen, die ihm selbst auferlegten Ziele zur Verringerung von THGE zu erreichen, die kollektiven Interessen der Kl\u00e4ger*innen verletze. Damit sei ein unmittelbarer und sicherer moralischer Schaden entstanden, f\u00fcr den die Kl\u00e4ger*innen Schadensersatz verlangen k\u00f6nnen. Der Staat wurde dazu verurteilt, den Kl\u00e4ger*innen 1 \u20ac Schadensersatz zu zahlen.<\/p>\n<p>Damit f\u00e4llt in Frankreich binnen kurzer Zeit die zweite Entscheidung, welche zugunsten der Bem\u00fchungen, den Klimawandel zu bek\u00e4mpfen, entschieden wurde. Schon im November entschied der <a href=\"https:\/\/www.conseil-etat.fr\/actualites\/actualites\/emissions-de-gaz-a-effet-de-serre-le-gouvernement-doit-justifier-sous-3-mois-que-la-trajectoire-de-reduction-a-horizon-2030-pourra-etre-respectee\">Conseil d\u2019\u00e9tat<\/a>, dass die Klimaschutzziele rechtlich verbindlich seien und forderte die franz\u00f6sische Regierung dazu auf, offen zu legen, welche Ma\u00dfnahmen zur Erreichung der Klimaziele unternommen werden.<\/p>\n<p><strong>Was macht die Entscheidung (so) interessant?<\/strong><\/p>\n<p>Interessant bei der vorliegenden Entscheidung ist, dass die Kl\u00e4ger*innen sich zwar auch auf einen Versto\u00df gegen die Menschenrechte aus der EMRK berufen haben, das Gericht jedoch nicht auf diese eingegangen ist und sich haupts\u00e4chlich mit dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch auseinandergesetzt, da Frankreich national gesetzte Ziele in der Vergangenheit nicht erreicht habe und sich daraus eine klare Verantwortlichkeit ergebe.<\/p>\n<p>Die bisherigen Klimaklagen, die in Europa f\u00fcr Aufsehen gesorgt haben, wiesen einen engen Bezug zu den positiven Verpflichtungen auf, welche sich aus Menschenrechten ergeben. Im <a href=\"https:\/\/www.urgenda.nl\/wp-content\/uploads\/ENG-Dutch-Supreme-Court-Urgenda-v-Netherlands-20-12-2019.pdf\">Urgenda-Urteil<\/a> wurden die Niederlande dazu verpflichtet, bis 2020 THGE um mindestens 25 % im Vergleich zu den Werten von 1990 zu reduzieren, da sich eine positive Verpflichtung hierzu aus den Menschenrechten aus Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) und Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) ergebe.<\/p>\n<p>Gemein ist es diesen Klagen jedoch, dass sie letztlich einen Amtshaftungsanspruch verfolgen, entweder \u2013 wie hier \u2013 \u00fcber eine direkte Schadensersatzgrundlage, \u00fcber das Amtshaftungsverfahren vor dem EuG im <a href=\"https:\/\/peoplesclimatecase.caneurope.org\/\">People\u2018s Climate Case<\/a> oder wie im Urgenda-Fall, in dem die Kl\u00e4gerin argumentierte, dass die Amtspflichtverletzung aus der Nichtgew\u00e4hrleistung von Menschenrechten folge.<\/p>\n<p>Weiterhin verfestigt sich, dass die \u201eAusrede\u201c, nur einen geringen prozentualen Anteil an den weltweiten THGE zu verantworten, nicht dazu f\u00fchrt, dass ein Staat sich aus der Verantwortung stehlen kann. Dass das Gericht auf dieses Argument Frankreichs nicht einmal eingegangen ist, mag die Aussage des Urgenda-Urteils best\u00e4tigen, wonach jeder Staat verpflichtet ist, \u201e<em>its part<\/em>\u201c bei der Bek\u00e4mpfung des Klimawandels beizutragen. Das bedeutet im Ergebnis:Jeder Staat hat eine Verpflichtung zur Reduktion von THGE in Proportion zu seiner Teilverantwortlichkeit f\u00fcr den globalen Klimawandel.<\/p>\n<p>Daher wird das Urteil auch als \u201e<em>Victoire historique<\/em>\u201c gefeiert. Eigentlich sollte es selbstverst\u00e4ndlich sein, dass Staaten sich an eingegangene Verpflichtungen halten und diese auch umsetzen, um festgesetzte Ziele zu erreichen. Doch gerade im Umwelt- und Klimaschutzrecht ist dies ein best\u00e4ndiges Problem.<\/p>\n<p><strong>Fazit und Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil l\u00e4sst darauf hoffen, dass es zunehmend schwieriger f\u00fcr Staaten werden wird, Klimaziele nicht einzuhalten. Das Pariser Verwaltungsgericht erkl\u00e4rte nicht nur die Klimaschutzziele f\u00fcr rechtsverbindlich, sondern best\u00e4tigte gleichzeitig auch, dass jeder Staat mitverantwortlich f\u00fcr das globale Problem des Klimawandels ist. Inwieweit weitere Klimaklagen von diesem Urteil profitieren k\u00f6nnen, bleibt abzuwarten und h\u00e4ngt zum gro\u00dfen Teil davon ab, innerhalb welcher Jurisdiktion sie erhoben werden. Einen \u00e4hnlichen <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/verwaltungsgericht\/presse\/pressemitteilungen\/2019\/pressemitteilung.860292.php\">Fall<\/a> gab es 2018 schon vor dem Berliner Verwaltungsgericht, bei dem mehrere Familien und Greenpeace Deutschland gegen die Bundesregierung auf die Einhaltung der gesetzten Klimaziele f\u00fcr 2020 klagten. Die Klage scheiterte an den hohen Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen und wurde als unzul\u00e4ssig abgewiesen. Mittlerweile haben die Kl\u00e4ger*innen jedoch Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Klimaschutzgesetz eingereicht, hier steht eine Entscheidung weiterhin aus. Auch der People\u2018s Climate Case scheiterte in der ersten Instanz an den hohen Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen vor dem EuG, die Kl\u00e4ger*innen haben Rechtsmittel eingelegt und auch hier steht eine Entscheidung durch den EuGH weiterhin aus.<\/p>\n<p>Was durch dieses Urteil best\u00e4tigt wird und was sich auch in den anderen genannten Klimaklagen erkennen l\u00e4sst, ist ein generelles Problem der Klimaklagen: Die Kl\u00e4ger*innen m\u00fcssen schon betroffen sein bzw. der Schaden muss schon entstanden sein. Das genau k\u00f6nnte jedoch zum Problem werden. Die Sch\u00e4den, die der Klimawandel anrichtet, sind zum gro\u00dfen Teil irreversibel und ein monet\u00e4rer Schadensersatz wird daran nichts \u00e4ndern. Dennoch sticht das k\u00fcrzlich ergangene Urteil vor dem Pariser Verwaltungsgericht heraus, denn es zeigt, dass Klimaklagen durchaus begr\u00fcndet sein k\u00f6nnen, dieses auch rechtlich anerkannt wird und eine Nichteinhaltung von Klimaschutzzielen Konsequenzen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ansonsten drohen Konsequenzen, wie sich jetzt in einem Gerichtsverfahren vor dem Tribunal Administratif de Paris\u00a0(Pariser Verwaltungsgericht) zeigte. 2018 haben sich Oxfam, Notre Affaire \u00e0 Tous, Fondation pour la Nature et l\u2019Homme und Greenpeace Frankreich zu dem B\u00fcndnis \u201eL\u2018Affaire du si\u00e8cle\u201c (\u201edie Jahrhundertfrage\u201c) zusammengeschlossen und 2019 Klagen vor dem Pariser Verwaltungsgericht gegen die franz\u00f6sische Regierung eingelegt. 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