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Sechs Stellen als Referendar*in

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. bietet Referendar*innen die Möglichkeit, eine Station ihres juristischen Vorbereitungsdienstes im Institut in Berlin zu absolvieren.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.

Wir bieten Ihnen einen vertieften Einblick in die vielseitigen Tätigkeitsfelder einer Nationalen Menschenrechtinstitution. Ihre Aufgabenstellungen weisen Bezüge zum deutschen Recht sowie zum Europa- und Völkerrecht auf, insbesondere zu den in internationalen Übereinkommen und im supranationalen Recht verankerten Grund- und Menschenrechten. Sie arbeiten an Themen, die sich durch rechtspolitische Relevanz auszeichnen.

Wir suchen Referendar*innen mit starkem Interesse, besonderer Motivation und fachlicher Eignung vor allem in den Themenbereichen:

  • Diskriminierungsschutz,
  • Rechte von Migrant*innen und Flüchtlingen in Deutschland und Europa,
  • Rechte von Menschen mit Behinderungen,
  • wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte,
  • bürgerliche und justizielle Menschenrechte,
  • geschlechtsspezifische Gewalt,
  • Menschenhandel,
  • Entwicklungspolitik und Menschenrechte,
  • Wirtschaft und Menschenrechte,
  • Klima und Umwelt.

Kenntnisse des Völker- und Europarechts in Grundzügen, sein Verhältnis zur deutschen Rechtsordnung und sehr gute Englischkenntnisse in Sprache und Schrift gelten als Voraussetzung. Menschenrechtlich relevante Erfahrungen, etwa bei internationalen oder nicht-staatlichen Organisationen, sind wünschenswert.

Menschenrechtsarbeit braucht vielfältige Perspektiven. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und Menschen, die sich als Sinti*zze und Rom*nja, Schwarze Menschen, Person of Color, jüdisch, muslimisch oder Geflüchtete bezeichnen, sowie trans oder intergeschlechtliche Personen und Hochschulabsolvent*innen der ersten Generation.

Die Arbeitszeit beträgt mindestens 3,5 bis 4 Tage pro Woche.

Bitte klicken sie hier um mehr zu erfahren.

Details
Organisation: Deutsches Institut für Menschenrechte
Deadline: laufend
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