Eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (70%)
Das Bundesverfassungsgericht bietet im Rahmen der Internationalisierung seiner Arbeit möglichst zum 1. April 2024 eine auf zwei Jahre mit Sachgrund befristete Teilzeitstelle mit 70 v.H. zur wissenschaftlichen Mitarbeit. Ziel ist es, die Zugänglichkeit der Arbeit des Gerichts im englischsprachigen Raum insbesondere durch die Übersetzung relevanter Entscheidungen weiter zu entwickeln. Die Tätigkeit vermittelt vielfältige Einblicke in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts.
Erwartet werden:
- ein mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften oder einer anderen Fachrichtung (bei einem im Ausland absolvierten Studium ist eine vergleichbare Note Voraussetzung, der Gleichwertigkeitsbescheid der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist vorzulegen),
- hervorragende Englisch- und Deutschkenntnisse (die Sprachkenntnisse werden im Rahmen eines schriftlichen Auswahlverfahrens überprüft),
- Kompetenz in und Interesse an rechtsvergleichender Arbeit,
- hervorragende Kenntnisse des deutschen Verfassungsrechts sowie der deutschen und englischen verfassungsrechtlichen Fachterminologie.
Besonders erwünscht sind Erfahrungen mit juristischen Fachübersetzungen und Erfahrungen im deutschen und in einem englischsprachigen Rechtsraum.
Die Aufgaben umfassen:
- Übersetzung von Entscheidungen, Pressemitteilungen und Fachtexten des Bundesverfassungsgerichts ins Englische,
- Auswahl und Aufbereitung sowie Übersetzung von Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten 70 Jahren,
- fachlich-juristische Qualitätssicherung von Übersetzungen ins Englische,
- Erstellung von englischsprachigen Beiträgen zur Vermittlung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Ausland,
- Beobachtung und interne Vermittlung relevanter internationaler Verfassungsrechtsentwicklungen (insbesondere in der Rechtsprechung).
Wir bieten:
- einen mit Sachgrund befristeten Teilzeitarbeitsplatz im Umfang von 70 v.H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren; die Tätigkeit ist auch im Rahmen einer Abordnung möglich,
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund),
- die Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage (330 €),
- attraktive betriebliche Altersversorgung (VBL),
- Jahressonderzahlung in Höhe von 60 H. des monatlichen Entgelts,
- Zahlung eines Zuschusses H.v. 23,28 € zum Deutschlandticket Job,
- flexible Arbeitszeiten; es besteht die Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- individuelle Fortbildungsmöglichkeiten,
- verschiedene Gesundheitsangebote (z.B. Yoga),
- ein motiviertes Team sowie eine positive Arbeitsatmosphäre.
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der geschlechtlichen Identität.
Zur Wahrung Ihrer Interessen ist eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Motivations- schreiben mitzuteilen und der entsprechende Nachweis beizufügen.
Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Prüfungs- und Arbeitgeberzeugnissen so- wie evtl. Fortbildungsnachweisen richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2023 unter Angabe der Kennziffer 15.10/2023 an:
Bundesverfassungsgericht
– Z 2 – Referat Personal – Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
oder per E- Mail an: karriere@bundesverfassungsgericht.de
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Böckel (0721/9101-395), für Fragen zum Verfahrensablauf Frau Rudolf (0721/9101-414) gerne zur Verfügung.
Wir verarbeiten die an uns übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage über den Link „Stellenangebote“ erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden.
Weitere Informationen über das Bundesverfassungsgericht finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesverfassungsgericht.de.