Gesellschaft im Wandel – Verfahrensrecht im Wandel?!
11. Prozessrechtstagung
Tübingen
CALL FOR PAPERS
FÜR DIE 11. PROZESSRECHTSTAGUNG VOM 5. BIS 6. SEPTEMBER 2025 IN TÜBINGEN
GESELLSCHAFT IM WANDEL – VERFAHRENSRECHT IM WANDEL?!
„Nichts ist so beständig wie der Wandel” (Heraklit von Ephesus) – das stellen wir im gesellschaftlichen, aber auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs seit jeher fest. Im Angesicht weltweiter Veränderungen einer uns bekannten Welt wird das Recht herausgefordert, mindestens national, aber auch europa- und weltweit Strukturen und Regeln zu schaffen, die das gesellschaftliche Zusammenleben fördern und erhalten können.
Generalthema
Reformbestrebungen und der Ruf nach ebensolchen finden sich deswegen derzeit in allen Rechtsgebieten. Es überrascht wenig, dass auch das Prozessrecht in der Vergangenheit und in der Gegenwart zu einem Instrument und Reaktiv gesellschaftlicher Veränderungen wurde. Nicht zuletzt angestoßen durch die Pandemie erfährt das Verfahrensrecht in allen Facetten derzeit Veränderungen. Die Tagung möchte sich unter dem Generalthema “Gesellschaft im Wandel – Verfahrensrecht im Wandel?!” der Frage zuwenden, wie das Verfahrensrecht auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert(e) oder wie es diese Veränderungen vorantreiben oder bewirken kann bzw. konnte. Dabei stehen nicht nur die großen Themen wie etwa die Digitalisierung von Gerichtsverfahren, “Klimaklagen” oder die Überlastung der Justiz im Fokus, sondern auch die spezifischen Fragestellungen dürfen Raum einnehmen. Der utopische oder dystopische Zukunftsblick de lege ferenda, Darstellungen de lege lata oder eine rein historische Betrachtung finden genauso Berücksichtigung wie interdisziplinäre Ansätze aus verwandten Wissenschaften. Das bewusst offen formulierte Tagungsthema soll zu einem rechtsgebietsübergreifenden Diskurs über Gesellschaft und Recht, ihre (In-)Kohärenz und (Ohn-)Macht einladen.
Schwerpunktthema
Zum ersten Mal möchten wir das Generalthema ergänzen um ein Schwerpunktpanel, das sich einer Facette des Generalthemas, nämlich der Wechselwirkung zwischen dem Antidiskriminierungs- und dem Prozessrecht, widmen soll. Diversität und Gleichberechtigung bestimmen eine politisch aufgeladene Debatte, die den Abbau von Diskriminierung in den Fokus stellt, während die Polarisierung der Gesellschaft in Deutschland voranschreitet. Der Schwerpunkt möchte untersuchen, ob und wenn ja welchen Beitrag das Verfahrensrecht zur Antidiskriminierung leisten kann und wo es diskriminierende Strukturen möglicherweise sogar verfestigt. Das Panel bietet Raum für neue und außergewöhnliche Ideen und Ansätze genauso wie für deskriptive Beiträge und Bestandsaufnahmen.
Einreichungsmodalitäten
Diese Themen möchten wir bei der 11. Prozessrechtstagung, die vom 5. bis 6. September 2025 an der Eberhard Karls Universität Tübingen stattfinden wird, mit Leben füllen. Wir freuen uns daher auf Vortragsangebote von Rechtswissenschaftler:innen aus Wissenschaft und Praxis oder verwandten Wissenschaften aus jeder Karrierephase und sehen Exposés mit circa 500 Wörtern, die einen zwanzigminütigen Vortrag skizzieren, bis zum 31. Januar 2025 per E-Mail an prozessrechtstagung@ifk-uni-tuebingen.de entgegen. Bitte geben Sie an, ob Sie den Vortrag unter das Generalthema oder unter das Schwerpunktthema fassen wollen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine Rückmeldung bis zum 28. Februar 2025. Um eine finanzielle Förderung der Reise- und Übernachtungskosten wird sich derzeit bemüht.
Alle Vorträge werden im Anschluss an die Tagung in der Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ) veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.prozessrechtstagung.de.
Wir freuen uns auf vielfältige Vortragsangebote und spannende Diskussionen mit Ihnen rund um den verfahrensrechtlichen Wandel.
Jun.- Prof. Dr. Jennifer Grafe
Eberhard Karls Universität Tübingen
Anna Leoni Groteclaes
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Lukas Häberle
Eberhard Karls Universität Tübingen
Annalena Lederer
Universität Augsburg