Innovative Lehrformate für die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft
„Zero Dark Thirty“ und die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft – wie passt das zusammen? Diese Frage zu beantworten und aufzuzeigen, wie durch den Einsatz aktivierender Methoden und Medien in innovativen Lehrformaten das Lehren und Lernen der Völkerrechtswissenschaft gestärkt werden kann, sind Ziele dieses Beitrags.
Aber was ist gute Lehre? Dies ist eine der Leitfragen zur Entwicklung einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, die seit etwa 5 Jahren auch in Deutschland wieder Fahrt aufgenommen hat und Erkenntnisse der allgemeinen Didaktik aufgreift. Sie lenkt den Blick der Lehrenden stärker auf die Bedürfnisse der Studierenden, speziell auf das Lernen. Gute Lehre kann demnach definiert werden als eine Lehre, die studentisches Lernen bewirkt und zu einer hohen Qualität dieses Lernens führt (Winteler, Das Hochschulwesen 2002, 42).
Die These dieses Beitrags ist, dass es zur bestmöglichen Förderung studentischen Lernens notwendig ist, aktivierende Lehrformate (als Gesamtheit aus Lehr-Form, Methoden, Medien und Aktivitäten außerhalb der Veranstaltung) stärker in das Völkerrechtsstudium zu integrieren und dies unter den gegeben Bedingungen auch durchaus möglich ist.
Drei innovative Lehrformate
Bei den drei Lehrveranstaltungen, die im Folgenden vorgestellt werden, handelt es sich um innovative Formate, die am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel erprobt wurden. Alle drei beruhen auf bekannten Lehr-Formen (Seminar, Kolloquium), verbinden diese aber mit innovativen Methoden. Sie eignen sich deshalb besonders zur Erörterung der eingangs formulierten Fragestellung.
Das Kolloquium „Milestones in International Jurisprudence“ wird von wissenschaftlichen Mitarbeitenden geleitet und dient dem Erlernen von Grundregeln des Völkerrechts anhand wichtiger Entscheidungen internationaler Gerichte. Außerdem geht es um das Verständnis für die Funktion der internationalen Gerichtsbarkeit in der Weiterentwicklung des Völkerrechts.
Die wöchentlichen Sitzungen werden auf Englisch abgehalten und beruhen auf der aus dem US-amerikanischen Raum bekannten case method. Je zwei Fälle werden pro Sitzung von Studierenden kurz vorgestellt und anschließend diskutiert. Als Medien werden ausschließlich Auszüge aus den Originalentscheidungen verwendet.
Bei dem Seminar mit dem Titel „Völkerrecht in Kiel“ war völkerrechtliche Lehre und Forschung am Standort Kiel selbst Forschungsgegenstand. Zur Anwendung kam hier die Methode des forschenden Lernens, bei der Studierende einen gesamten Forschungszyklus selbst gestalten und miterleben, von der Entwicklung von Fragen und Hypothesen über die Wahl und Ausführung der Methoden bis zur Prüfung und Darstellung der Ergebnisse. Am Ende dieses Prozesses steht eine gemeinsame Publikation.
Ziele dieser Lehrveranstaltung sind der Kompetenzerwerb im Rahmen eines Forschungsprozesses, aber auch Erkenntnisse in fachlicher Hinsicht. Studierende untersuchen Völkerrechtswissenschaft mit historischen und biographischen Methoden, reflektieren sie inhaltlich und unterstützen sich gegenseitig im Schreibprozess, wodurch ein persönlicher, intensiver Zugang zur Völkerrechtswissenschaft entsteht.
In dem Seminar „Völkerrecht im Film“ erarbeiten Studierende völkerrechtliche Probleme anhand ihrer Darstellung in Spielfilmen (zur völkerrechtlichen Einordnung von „Zero Dark Thirty“ siehe hier, allgemein zum Thema „Recht im Film“ hier und speziell zu „Völkerrecht im Film“ hier). Sie untersuchen die Filme mit filmwissenschaftlichen Methoden und analysieren die in den Filmen geweckten Erwartungen an das Recht. Der dramaturgische Zugang des Filmanschauens dient als Lernumgebung für Referat, Diskussion und Hausarbeit und schließt eine Vielzahl interdisziplinärer Zugänge zum Recht ein. Die wöchentlich vierstündigen Sitzungen ermöglichen es, die Filme jeweils in ganzer Länger zu sehen.
Die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft
Statt die drei Lehrveranstaltungen und das Erreichen der jeweiligen Lern-Ziele hier im Einzelnen zu evaluieren, soll im Folgenden die Eignung solcher innovativer Formate für die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft untersucht werden.
Im deutschsprachigen Raum hat es bisher wenig wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Didaktik der Völkerrechtswissenschaft (also dem Lehren und Lernen des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, siehe zum Begriff hier, S. 16) gegeben. Ihre Aufgaben liegen daher vor allem darin, als Spezialisierung der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik deren Erkenntnisse auf die Besonderheiten der Disziplin anzupassen.
Diese Besonderheiten sind zum einen inhaltlicher und methodischer Natur: Bei Völkerrecht als Lehrgegenstand handelt es sich um eine eigene Rechtsordnung, die sich mit ihren Rechtserzeugern und Rechtsunterworfenen, Rechtsquellen und Methoden stark von der nationalen Rechtsordnung unterscheidet. Zum anderen spielen personelle und organisatorische Bedingungen eine Rolle.
Die Besonderheiten kommen gut in den folgenden fünf Parametern zum Ausdruck. Diese beschreiben den didaktischen Handlungsspielraum von Lehrenden und eignen sich zur Gliederung der Untersuchung:
1. Rahmenbedingungen
Folgenreich ist die Verortung eines Großteils der völkerrechtlichen Lehre im Schwerpunktbereichsstudium. Die Studien- und Prüfungsordnungen geben nicht nur Lern-Inhalte, sondern häufig auch Lehr-Formen vor. Durch eine strenge Regulierung der Schwerpunktbereichsprüfung besteht wenig Gestaltungsspielraum für Lehrende, etwa für eine engere Verzahnung von Prüfung und Lehre und zur Steuerung des Lernertrags durch abgestufte und kompetenzorientierte Prüfungen.
2. Lehrende
Lehrende im Völkerrecht sind eine knappe Ressource. Alle Professuren für Völkerrecht in Deutschland (bis auf eine, soweit ersichtlich) sind auch zur Lehre das nationalen öffentlichen Rechts verpflichtet. Das Lehrangebot lässt sich erweitern, wenn wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die überwiegend Arbeitsgemeinschaften im Pflichtfachbereich unterrichten, ihrer Lehrverpflichtung auch im Völkerrecht nachkommen dürfen.
3. Lernende
Lernende des Völkerrechts können auf Grund der Eigenständigkeit der Rechtsordnung meist auf wenig Vorkenntnisse aufbauen, weswegen einführende und grundlegende Lehrveranstaltungen zu Beginn notwendig sind. Bewahrheitet hat sich auch der Satz: „Gelernt wird, was geprüft wird.“ Da nur die Noten der Schwerpunktbereichsprüfung auch in das Endergebnis des Examens einfließen und die Zeit der Studierenden für den Schwerpunktbereich meist knapp bemessen ist, werden Studierende zur Konzentration auf Prüfungsrelevanz gelenkt.
4. Lern-Ziele und -Inhalte
Lern-Ziele und -Inhalte werden von den erwähnten inhaltlichen und methodischen Besonderheiten des Fachs (und letztlich auch von politischen und persönlichen Faktoren, die das Verständnis der Lehrenden von der Disziplin beeinflussen) geprägt. Abgesehen davon machen die personellen und externen Determinanten des Studiums deutlich, dass für Lehr-Formen, Lern-Ziele und -Inhalte jenseits des vorgegebenen Rahmens wenig Raum ist.
5. Lehr-Formen, Methoden und Medien
Wenig überraschend ist daher die vorherrschende Lehr-Form in der Lehre des Völkerrechts die Vorlesung, die in ihrer ursprünglichen Form wenig Lernanreize bietet. Für die didaktische Planung von völkerrechtlichen Lehrveranstaltungen folgt daraus, dass vor allem über den Methoden- und Medieneinsatz aktivierende Lehrformate kreiert werden müssen, die den Besonderheiten des Völkerrechts Rechnung tragen.
Beispiele hierfür werden im englischsprachigen Raum, besonders in den USA, und in internationalen Foren wie der International Law Association diskutiert, wo die Didaktik des Völkerrechts bereits eingehender thematisiert wurde. Darunter sind Simulationen, kleine moot courts, problembasiertes Lernen und der Einsatz von E-Learning.
Die didaktische Planung völkerrechtlicher Lehrveranstaltungen
Welche Rückschlüsse auf die didaktische Planung völkerrechtlicher Lehrveranstaltungen können nun anhand der drei vorgestellten Formate und der Analyse des didaktischen Handlungsspielraums gezogen werden?
Die drei Lehrformate zeichnet ein Konzept aus, in dem Lehr-Form, Methoden und Medien zur bestmöglichen Aktivierung der Studierenden aufeinander abgestimmt sind, um intensives Lernen zu ermöglichen. Alle drei nehmen jeweils inhaltliche und methodische Besonderheiten des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft in den Fokus. Sie arbeiten mit gängigen Lehr-Formen und eignen sich damit grundsätzlich für die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft.
Zwei Gründe sprechen jedoch dafür, solche innovativen Lehrformate noch stärker in das gewohnte Curriculum des Völkerrechts zu integrieren. Erstens erhöht dies die Attraktivität und den Nutzen für die Studierenden und ermöglicht es, alle Studierenden zu erreichen und zum Lernerfolg zu führen. Und zweitens ist es unter den gegebenen Bedingungen im Schwerpunktstudium kaum möglich, weniger Vorlesungen anzubieten und stattdessen vermehrt gänzlich neue und vermeintlich didaktisch wertvollere Lehr-Formen einzuführen.
Aus didaktischer Sicht ist das auch gar nicht notwendig, denn aktivierende Lehrformate können auch für die bestehenden Lehr-Formen entwickelt werden, also auch für Vorlesungen. Dabei können Elemente klassischer Vorlesungen mit anderen Methoden und Medien kombiniert werden. In einer Einführungs„vorlesung“ zum allgemeinen Völkerrecht könnten beispielsweise Kleingruppenarbeit, fall- oder themenbasierte Vorträge von Studierenden oder kurze Filmsequenzen zum Einsatz kommen.
Fazit
Es ist deutlich geworden, dass es für die Förderung des Lernens wichtig ist, Lehr-Formen, Methoden und Medien in aktivierenden Lehrformaten aufeinander abzustimmen. Diese Formate können und sollten nicht nur in neuen und zusätzlichen Lehrveranstaltungen, sondern gerade auch in den Lehrveranstaltungen des prüfungsrelevanten „Pflichtstoff“-Curriculums zur Anwendung kommen. Um hierfür positive Impulse zu geben, wäre es wünschenswert, wenn über die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft ein stärkerer Austausch in Gang käme.
Arne Reißmann, Mag. iur., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel.
Cite as: Arne Reißmann, “Innovative Lehrformate für die Didaktik der Völkerrechtswissenschaft”, Völkerrechtsblog, 21 March 2016, doi: 10.17176/20171130-144030.